Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

 

1. Die Teilnahme an Ritten oder einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde.

 

2. Reiter und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss während der Veranstaltung eine aktive Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Über die Dauer der Veranstaltung bleibt der Reiter/Besitzer des Pferdes Tierhüter im Sinne des § 834 BGB.

 

3. Der Teilnehmer stellt die Säumer Akademie von allen Ansprüchen aus Sach- und Vermögensschäden frei, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder ihrer Hilfspersonen entstanden sind. Die Reiter/Pferdebesitzer tragen für sich und ihre Pferde die alleinige Verantwortung und haben die Säumer Akademie von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die durch sie, ihre Pferde oder ihre Helfer ausgelöst werden.

 

4. Die Leihpferde sind sorgfältig ausgewählt und ausgebildet, dennoch setzen sich Reiter mehr oder weniger bewusst der “typischen Tiergefahr” aus: Pferde können, immer einmal beißen, treten, plötzlich loslaufen, durchgehen oder steigen. Diese Risiken kann niemals ganz ausgeschlossen werden.

 

5. Die Reiter sind dem Tier- & Naturschutzgesetz verpflichtet und beachten die geltenden Gesetze (Natur-, Tierschutz-, Wald- & Landschaftspflegegesetz, STVO usw.).

 

6. Personen mit Neigung zu Allergien, insbesondere Asthma oder Heuschnupfen, sollten sich bewusst sein, dass Stallstaub und Pferdehaare Allergien auslösen können.

 

7. Die Pferde müssen seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Es dürfen nur Tiere teilnehmen, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten/Seuchen sind. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Teilnehmers ein Tierarzt zu Rate gezogen werden. Die Säumer Akademie haftet nicht für Schäden am Pferd, die durch ansteckende Krankheiten/Seuchen auf der Anlage/Tour übertragen wurden.

 

8. Zugelassen sind Pferde und andere Equiden deren Gesundheit, Kondition und Ausbildungsstand den Anforderungen der Veranstaltung entsprechen. Die teilnehmenden Pferde/Equiden sollten, wenn in der Ausschreibung nichts anderes genannt, mindestens 5-jährig, in allen Positionen und Gangarten reitbar und anbindesicher sein. Laktierende Stuten dürfen nicht teilnehmen, Hengste, Handpferde und Hunde nur nach Absprache.

 

9. Die Ausrüstung von Pferd und Reiter kann beliebig gewählt werden, muss aber zweckentsprechend und verkehrssicher sein. Atembeengende Zäumung sowie Hilfszügel sind nicht erlaubt, der Missbrauch von Sporen und/oder Gerte führt zum Ausschluss.

 

10. Der Säumer Akademie ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung, mangelnder Kontrolle durch den Teilnehmer oder gesundheitlicher Risiken für sich oder andere Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt auf Kosten des Teilnehmers. Die Kosten der Veranstaltung werden in diesem Fall nicht erstattet.

 

11. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person an der Veranstaltung teilnehmen. Der Erwachsene übernimmt die Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Ausnahmen hiervon regelt die Ausschreibung. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung vorliegen.

 

12. Jeder Reiter der ein Leihpferd reitet ist verpflichtet einen Helm nach aktueller DIN-Norm (EN1384) zu tragen. Teilnehmern mit eigenem Pferd wird es ebenfalls empfohlen. Wer ohne Reithelm reitet, übernimmt jedoch die volle Verantwortung für sämtliche daraus resultierende Folgen eines möglichen Unfalls. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen bei Veranstaltungen mit Pferd auf jeden Fall einen Reithelm nach aktueller DIN-Norm tragen. Passendes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung ist ebenfalls empfohlen.

 

13. Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner bestellten Helfer ist Folge zu leisten.

 

14. Die Säumer Akademie ist berechtigt, einen Teilnehmer nach erfolgloser Abmahnung mit sofortiger Wirkung von einer Veranstaltung auszuschließen (Platzverweis). Die Gebühr wird hierbei nicht zurückerstattet.

 

15. Anmeldungen für Ritte und Veranstaltungen (kein regulärer Reitunterricht) müssen über das vorgesehenen Formular eingehen und sind bindet. Mit der Bestätigung der Anmeldung unsererseits wird die Gebühr der Veranstaltung fällig.

 

16. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer die Annahme der AGB. Das Abschicken der Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich und verpflichtet zur Zahlung.

 

17. Die gesamten Gebühren für Veranstaltungen sind im Voraus fällig. Mit Bestätigung der Anmeldung unsererseits ist die Veranstatlungsgebürgebühr binnen 3 Werktage per Überweisung auf unser genanntes Konto zu entrichten. Sollte dies nicht erfolgt sein wird der Veranstaltungsplatz für den nächsten Interessenten frei gegeben und es besteht kein Anspruch mehr darauf.

 

18. Bei Rücktritt eines Teilnehmers nach Anmeldeschluss wird die Anzahlung nicht zurückerstattet. Besteht eine Warteliste und kann der Organisator den Platz neu belegen, so kann der zurückgetretene Teilnehmer seine Anmeldegebühr zurück bekommen. Kann der Platz nicht neu belegt werden, ist die Veranstaltungsgebühr in voller Höhe zu bezahlen. In Einzelfällen kann diese Regelung abweichen. Näheres dazu (z.B. weitere Kosten) regeln die in der Ausschreibung genannten speziellen Veranstaltungsbedingungen.

 

19. Die Säumer Akademie behält sich das Recht vor, Kursabläufe und Inhalte jederzeit zu verändern oder anzupassen.

20. Die Anmeldung eines Kunden für eine Reitstunde oder der Ausritt ist so wohl mündlich, telefonisch als auch schriftlich bindend. Mit dieser geht der eine geschäftliche Vereinbarung laut unserer AGB ein. Die Reitstunde oder der Ausritt sind jeweils vor Antritt der Einheit bar zu bezahlen. Bei Absage des Teilnehmers von weniger als 24 h vor Beginn des Rittes, ist die Gebühr zu 100% zu entrichten.

 

21. Die Säumer Akademie behält sich das Recht vor, Veranstaltung z.B. bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl, schlechten Wetters, Krankheit des Kursleiters, einen Ersatztermin anzubieten und/oder abzusagen. In diesem Fall entsteht keine Teilnahmepflicht und die gesamte Anzahlung wird von zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht.

 

22. Die Säumer Akademie behält sich das Recht vor, die geplante Route insbesondere aufgrund von Witterungseinflüssen (unbereitbar gewordene Wege) oder aufgrund mehrheitlicher Teilnehmerwünsche zu ändern. Für mitgebrachte Gegenstände der Rittteilnehmer wird nicht gehaftet. Für Wanderritte wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

 

23. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass auf dieser Veranstaltung der Säumer Akademie von Begleitern und/oder Pferd gemachtes Foto- und Filmmaterial veröffentlicht wird.

 

24. Mit meiner Unterschrift stimme ich der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung und Übermittlung meiner mit dieser Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke zu. Daten meiner Anmeldung können zum Zwecke des Seuchenschutzes an das Veterinäramt / AELF übermittelt werden.

 

25. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform, die Ausschreibung der Veranstaltung beinhaltet die speziellen Veranstaltungsbedingungen.

 

26. Gerichtsstand ist Augsburg.

 

27. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.